Weitere Lockerungen für das Fußballtraining

Detaillierte Informationen folgen

Am Dienstag hat die Landesregierung von Sachsen-Anhalt weitere Lockerungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beschlossen. Die bis 1.Juli 2020 gültige 6. Corona-Eindämmungsverordnung setzt weiterhin kontaktfreien Sport mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern voraus. Auch bleiben Wettkampfbetrieb verboten und werden Zuschauer nicht zugelassen. Die Beschränkung auf 5er Kleingruppen kann aber unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben werden. Nämlich dann, wenn Turbine Halle als Betreiber der Sportanlage die Empfehlungen des Sportverbandes zur Nutzungsvoraussetzung erklärt, dokumentiert sowie entsprechend der Größe und Beschaffenheit der Sportanlage eine Höchstbelegung festlegt.

Das Ganze klingt im Moment noch etwas sehr verklausuliert. Auch liegen die Nutzungsempfehlungen des Fußballverbandes noch nicht vor. Solange wir also nicht wissen, was, wie und wem zu erklären und zu dokumentieren ist, gilt weiterhin das durch den Verein erarbeitete Schutzkonzept ... und somit vorerst das Training in 5er Kleingruppen und die Sperrung von Kabinen und Duschen. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir alles daran setzen, die neuen Lockerungen umzusetzen.

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